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33142 Büren-Ahden
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Passagierinformation
Hier finden Sie aktuelle Passagierinformationen
Einreisebestimmungen für Deutschland
-
Sie finden die Allgemeinen Einreisebestimmungen nach Deutschland unter folgendem Link:
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#WeCare – Damit Sie unbesorgt fliegen
Auf den Flügen von und nach Deutschland besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Tragen einer Maske (Ausnahme: Flüge von und nach China und nach Brasilien). Das Tragen einer Maske ist Ihnen aber weiterhin freigestellt. Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) empfiehlt allen Gästen weiterhin an Flughäfen und an Bord eine Maske zu tragen.
#WeCare – Damit Sie unbesorgt fliegen
Auf den Flügen von und nach Deutschland besteht grundsätzlich keine Pflicht zum Tragen einer Maske (Ausnahme: Flüge von und nach China und nach Brasilien). Das Tragen einer Maske ist Ihnen aber weiterhin freigestellt. Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) empfiehlt allen Gästen weiterhin an Flughäfen und an Bord eine Maske zu tragen.
Einreisebestimmungen für andere Länder
Einreisebestimmungen für andere Länder
Erfassung von Passdaten von Deutschland ins europäische Ausland
Auf Grund der komplexen und restriktiven Einreisebestimmungen der einzelnen europäischen Länder, erfasst Bertelsmann Aviation ab dem 01. Mai 2020 auch Passdaten für alle Flüge von Deutschland ins europäische Ausland.
Bitte überprüfen Sie auf jeden Fall vor Antritt Ihrer Reise die aktuellen Bestimmungen Ihres Ziellandes und halten Sie ihre Ausweisdokumente auch auf innereuropäischen Flügen bereit.
Erfassung von Passdaten von Deutschland ins europäische Ausland
Auf Grund der komplexen und restriktiven Einreisebestimmungen der einzelnen europäischen Länder, erfasst Bertelsmann Aviation ab dem 01. Mai 2020 auch Passdaten für alle Flüge von Deutschland ins europäische Ausland.
Bitte überprüfen Sie auf jeden Fall vor Antritt Ihrer Reise die aktuellen Bestimmungen Ihres Ziellandes und halten Sie ihre Ausweisdokumente auch auf innereuropäischen Flügen bereit.
Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweise
Passagiergepäck - Hinweise zur Mitnahme von Gefahrgütern
- Mit Sicherheit richtig packen.Gewisse Gegenstände dürfen im Reisegepäck nicht mitgeführt werden, da sie zu gefährlich sind. Häufig ist die Gefahr, die von diesen Gegenständen ausgehen kann nicht ersichtlich.Um Ihre Sicherheit an Bord zu gewährleisten, ist die Mitnahme einiger Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck nicht erlaubt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor der Abreise umfassend informieren und richtig packen.Die Tabelle zu den Bestimmungen bezüglich der gefährlicher Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, finden sie hier.
Wir weisen alle Fluggäste eindringlich darauf hin, dass auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2015/1998 bestimmte Gegenstände im Handgepäck und aufgegebenen Reisegepäck verboten sind. Die Liste der verbotenen Gegenstände finden Sie hier.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Luftfahrtbundesamt.
Passagiergepäck - Hinweise zur Mitnahme von Gefahrgütern
- Mit Sicherheit richtig packen.Gewisse Gegenstände dürfen im Reisegepäck nicht mitgeführt werden, da sie zu gefährlich sind. Häufig ist die Gefahr, die von diesen Gegenständen ausgehen kann nicht ersichtlich.Um Ihre Sicherheit an Bord zu gewährleisten, ist die Mitnahme einiger Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck nicht erlaubt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor der Abreise umfassend informieren und richtig packen.Die Tabelle zu den Bestimmungen bezüglich der gefährlicher Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern im Handgepäck mitgeführt werden dürfen, finden sie hier. Wir weisen alle Fluggäste eindringlich darauf hin, dass auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2015/1998 bestimmte Gegenstände im Handgepäck und aufgegebenen Reisegepäck verboten sind. Die Liste der verbotenen Gegenstände finden Sie hier. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Luftfahrtbundesamt.
Information zur Mitnahme von Apple MacBooks
Apple hat wegen eines Akkudefekts bestimmte ältere MacBook Pros zurückgerufen. Es handelt sich um 15-Zoll-Geräte, die zwischen 2015 und 2017 verkauft wurden.
Diese dürfen ohne den Austausch des Akkus, der vom Hersteller kostenlos angeboten wird, nicht mit an Bord eines Flugzeugs genommen werden.
Bertelsmann Aviation verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits seit Februar 2017 gültige Sicherheitsanweisung der Europäischen Flugsicherheitsbehörde (EASA). Diese untersagt den Transport defekter oder von einem Rückruf betroffener Lithium-Batterien.
Unsere Flugbegleiter wurden für den Umgang mit Lithium-Batterien besonders sensibilisiert und geschult.
Information zur Mitnahme von Apple MacBooks
Apple hat wegen eines Akkudefekts bestimmte ältere MacBook Pros zurückgerufen. Es handelt sich um 15-Zoll-Geräte, die zwischen 2015 und 2017 verkauft wurden.
Diese dürfen ohne den Austausch des Akkus, der vom Hersteller kostenlos angeboten wird, nicht mit an Bord eines Flugzeugs genommen werden.
Bertelsmann Aviation verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits seit Februar 2017 gültige Sicherheitsanweisung der Europäischen Flugsicherheitsbehörde (EASA). Diese untersagt den Transport defekter oder von einem Rückruf betroffener Lithium-Batterien.
Unsere Flugbegleiter wurden für den Umgang mit Lithium-Batterien besonders sensibilisiert und geschult.
Lithium Powered Personal Devices
Bertelsmann Aviation GmbH untersagt die Mitnahme von "Lithium Powered Personal Devices".
Mit Wirkung vom 16. September 2016 untersagt Bertelsmann Aviation GmbH die Mitnahme von elektronischen Fortbewegungsmitteln, die mit Lithium-Batterien betrieben werden (Lithium Powered Personal Devices) sowohl in aufgegebenem Gepäck, als auch im Handgepäck an Bord von Flugzeugen. Zu dieser Art der Fortbewegungsmittel gehören unter anderem Hoverboards, Mini-Segways, Airwheels oder Gepäckscooter. Diese Regelung gilt unabhängig von der Leistung der Batterie.
Nicht betroffen sind Geräte für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Liegt ein entsprechender Nachweis vor, können Rollstühle und andere Mobilitätshilfen, welche durch Lithium-Batterien angetrieben werden, gemäß unserer geltenden Bestimmungen transportiert werden.
Lithium Powered Personal Devices
Bertelsmann Aviation GmbH untersagt die Mitnahme von "Lithium Powered Personal Devices".
Mit Wirkung vom 16. September 2016 untersagt Bertelsmann Aviation GmbH die Mitnahme von elektronischen Fortbewegungsmitteln, die mit Lithium-Batterien betrieben werden (Lithium Powered Personal Devices) sowohl in aufgegebenem Gepäck, als auch im Handgepäck an Bord von Flugzeugen. Zu dieser Art der Fortbewegungsmittel gehören unter anderem Hoverboards, Mini-Segways, Airwheels oder Gepäckscooter. Diese Regelung gilt unabhängig von der Leistung der Batterie.
Nicht betroffen sind Geräte für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Liegt ein entsprechender Nachweis vor, können Rollstühle und andere Mobilitätshilfen, welche durch Lithium-Batterien angetrieben werden, gemäß unserer geltenden Bestimmungen transportiert werden.
Samsung Galaxy Note 7 auf allen Flügen verboten
- Diverse Behörden - darunter jene in den U.S.A., Kanada oder Hongkong - haben die Mitnahme des Smartphones des Typs Samsung Galaxy Note 7 aus Sicherheitsgründen an Bord untersagt. Basierend auf diesen Entscheidungen verbietet Bertelsmann Aviation GmbH ab sofort die Mitnahme dieses Gerätes auf allen Flügen. Das Telefon darf nicht an Bord, im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Es stehen keine Aufbewahrungsmöglichkeiten an den Flughäfen zur Verfügung.
Samsung Galaxy Note 7 auf allen Flügen verboten
- Diverse Behörden - darunter jene in den U.S.A., Kanada oder Hongkong - haben die Mitnahme des Smartphones des Typs Samsung Galaxy Note 7 aus Sicherheitsgründen an Bord untersagt. Basierend auf diesen Entscheidungen verbietet Bertelsmann Aviation GmbH ab sofort die Mitnahme dieses Gerätes auf allen Flügen. Das Telefon darf nicht an Bord, im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Es stehen keine Aufbewahrungsmöglichkeiten an den Flughäfen zur Verfügung.
Impressum
Impressumsangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG)
1. Dienstanbieter/Betreiber der Webseite
Bertelsmann Aviation GmbH
Flughafenstrasse 33 | Hangar 2 a
33142 Büren-Ahden
Telefon: +49 (0) 2955 – 74724 44
E-Mail: info@bertelsmann-aviation.de
www.bertelsmann-aviation.de
Registergericht Gütersloh, HRB 2780
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE815188967
Vertretungsberechtigte:
Güntzel, Felix
Richert, Andreas
AOC: D-174
Aufsichtsbehörde:
Luftfahrtbundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
2. Inhaltlich verantwortlich
Bertelsmann Aviation GmbH
3. Haftungshinweise
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